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Warum verschreibt mein Hausarzt das Medikament nicht?
Warum verschreibt der Hausarzt manche Medikamente nicht und überweist stattdessen zum Facharzt? Zwei Praxisinhaber erklären die Gründe, über die sonst niemand spricht. Dr. med. Jan Michels und Laura Michels, Hausarztpraxis am Dreiringplatz, diskutieren über das Verschreiben von Medikamenten.
· Länge: 14:11
Für Patienten wirkt eine Überweisung oft wie eine Abfuhr: längere Wege, Wartezeit auf einen Facharzttermin, keine Verordnung. Dahinter stehen aber konkrete fachliche und rechtliche Gründe. Wer ein Rezept unterschreibt, übernimmt die Verantwortung für das Präparat – für Wirkung, Nebenwirkungen und die richtige Steuerung. Bei hochspezialisierten Therapien, etwa in der Migränebehandlung, bei schweren Hauterkrankungen oder in der Demenzbehandlung, liegt dieses Wissen beim Facharzt. Hinzu kommt der Regress: Fehlt für ein verordnetes Medikament die gesicherte Diagnose, kann die Krankenkasse die Kosten zurückfordern – und dafür haftet die Ärztin oder der Arzt persönlich, oft erst Jahre später.
Umgekehrt gilt: Bei chronischen Erkrankungen, die die Praxis seit Jahren kennt und regelmäßig kontrolliert, werden auch teure Präparate zulasten der Krankenkasse verordnet. Voraussetzung ist, dass die Kontrolle funktioniert – etwa Lungenfunktionsprüfungen bei Asthma und COPD oder Laborwerte, EKG und Belastungs-EKG bei koronarer Herzkrankheit. Dafür braucht es aber auch die Mitwirkung der Patienten: regelmäßig zu den Terminen kommen.
Zur Einordnung: Grundlage des Arzneimittelregresses ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 und 106b SGB V. Eine Nachforderung muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres festgesetzt werden, in dem verordnet wurde. Verordnungen können also noch bis zu drei Jahre später beanstandet werden – die im Video genannte Größenordnung trifft zu.
Haben Sie schon einmal nicht verstanden, warum Sie überwiesen wurden? Schreiben Sie es gern in die Kommentare.
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Videoproduktion: www.content-in-motion.de