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Abnehmspritze: Warum zahlt die Krankenkasse nicht?

Abnehmspritze und Krankenkasse: Warum die GKV die Kosten bei Adipositas nicht übernimmt – und was stattdessen bezahlt wird. Dr. med. Jan Michels und Laura Michels von der Essener Hausarztpraxis Dreiringplatz diskutieren, wo die Logik im System nicht mehr aufgeht.

· Länge: 9:53

Adipositas gilt als chronische Erkrankung. Die Folgeerkrankungen – Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Arthrose, Depressionen – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt und bezahlt. Die medikamentöse Behandlung der Adipositas selbst dagegen nicht. In diesem Gespräch geht es um die Kostenfrage, um Prävention im Kindesalter, um den Jo-Jo-Effekt nach dem Absetzen und um die Frage, warum Betroffene mit hohem BMI bis heute als undiszipliniert gelten.

Rechtlicher Stand (August 2026): Arzneimittel zur Gewichtsreduktion sind nach § 34 Abs. 1 SGB V von der Versorgung zulasten der GKV ausgeschlossen. Der G-BA hat bestätigt, dass GLP-1-Präparate wie Wegovy oder Mounjaro darunterfallen, wenn sie zur Gewichtsreduktion verordnet werden. Bei bestehendem Typ-2-Diabetes ist eine Verordnung auf Kassenrezept dagegen möglich. Ergänzung zum Gespräch: Bariatrische Operationen werden nicht automatisch übernommen – nötig ist ein Antrag auf Kostenübernahme, der von der Krankenkasse im Einzelfall geprüft und genehmigt werden muss.

Videoproduktion: www.content-in-motion.de